eine mindestens 160 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassende pädagogische Grundqualifizierung gefordert. (Ausbildereignungsprüfung)Ersatzweise wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker
*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre. Darüber hinaus
*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre. Darüber hinaus